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   FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2072/98   

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FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2072/98 (https://dejure.org/1998,36851)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.12.1998 - 1 K 2072/98 (https://dejure.org/1998,36851)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 1 K 2072/98 (https://dejure.org/1998,36851)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.10.1977 - VIII R 6/75

    Verteilung des Erhaltungsaufwandes - Geltendmachung - Anteil für ein Jahr

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2072/98
    Die Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung für das Entstehungsjahr entfaltet Bindungswirkung nur für diesen Veranlagungszeitraum, nicht aber für die Folgejahre (vgl. BFH BStBl 1978 II S. 96 f; 1993 II S. 589, 590 re.Sp.; S. 591, 592 re.Sp.; BFH/NV 1997 S. 390 f).
  • FG Baden-Württemberg, 17.04.1997 - 6 K 377/96

    Möglichkeit der verteilten Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen; Bindung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2072/98
    Deshalb darf der Steuerpflichtige nach der zutreffenden Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Tz. 3 Abs. 3 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 23. September 1997 a.a.O.), welcher die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. FG Baden-Württemberg. Urteil vom 17. April 1997 6 K 377/96 , EFG 1997 S. 955) und das Schrifttum (vgl. von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, EStG, § 9 a , April 1998, Rdnr. B 63, 65; Drenseck in Schmidt, EStG, 17. Aufl. 1998, § 9 a Rz. 5 f. § 21 Rz. 81; Risthaus BB 1997 S. 494, 500 li.Sp.; Urban FR 1996 S. 1, 7) zustimmen, neben dem Pauschbetrag nicht anteilige Erhaltungsaufwendungen aus früheren Jahren absetzen, wenn er diese - wie der Kläger - nach § 82 b Abs. 1 Satz 1 EStDV auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt und sich vor dem Ablauf des Verteilungszeitraums für die pauschale Ermittlung der Werbungskosten entscheidet.
  • FG Baden-Württemberg, 31.01.2005 - 6 K 183/01

    Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Berücksichtigung von

    Das widerspricht nicht dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 1998 - 1 K 2072/98 - (Junis), wonach neben dem Pauschbetrag keine Erhaltungsaufwendungen aus Vorjahren gem. § 82 b EStDV geltend gemacht werden können.
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